Universitätsarchiv Tübingen
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Die Medizinische war lange Zeit die kleinste der drei oberen Fakultäten. Im Rahmen der Landesverwaltung fungierte sie als Collegium medicum für die Ämter im Landesteil "ob der Steig" und war auch für die Apothekenvisitationen sowie für die Prüfung und Zulassung der Wundärzte und Hebammen zuständig. Seit 1818 fungierte sie als medizinisch-chirurgisches Gutachterkollegium für die Landgerichte und Staatsanwaltschaften des Schwarzwald- und Donaukreises.
Die 1970 gebildeten Fachbereiche Theoretische Medizin (Fachbereich 5) und Klinische Medizin (Fachbereich 6), seit 1978 wieder als Fakultäten bezeichnet, wurden 1992 zur Medizinischen Fakultät vereinigt.
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